Teilurteil vom Oberlandesgericht Hamm - 18 U 57/09

Tenor

Die Klage wird hinsichtlich des Antrages auf Abgabe der Versicherung an Eides statt gem. Schriftsatz vom 11.03.2015 (Bl. 1174 d.A) abgewiesen. Insoweit wird die Anschlussberufung zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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