Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 WF 146/15

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der am 16.06.2015 verkündete Verfahrenskostenhilfebeschluss des Amtsgerichts            – Familiengericht – Gladbeck insoweit teilweise aufgehoben als die Beiordnung mit der Beschränkung, dass keine Mehrbelastung für die Landeskasse entsteht, erfolgte.


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