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FamFG § 78 Beiordnung eines Rechtsanwalts

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

(1) Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben, wird dem Beteiligten ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet.

(2) Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben, wird dem Beteiligten auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint.

(3) Ein nicht in dem Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassener Rechtsanwalt kann nur beigeordnet werden, wenn hierdurch besondere Kosten nicht entstehen.

(4) Wenn besondere Umstände dies erfordern, kann dem Beteiligten auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl zur Wahrnehmung eines Termins zur Beweisaufnahme vor dem ersuchten Richter oder zur Vermittlung des Verkehrs mit dem Verfahrensbevollmächtigten beigeordnet werden.

(5) Findet der Beteiligte keinen zur Vertretung bereiten Anwalt, ordnet der Vorsitzende ihm auf Antrag einen Rechtsanwalt bei.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken (1. Senat für Familiensachen) - 6 UF 163/25
12. Februar 2026
6 UF 163/25 12. Februar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig - 1 WF 4/26
5. Februar 2026
1 WF 4/26 5. Februar 2026
Beschluss vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken (5. Zivilsenat) - 5 W 21/25
30. Oktober 2025
5 W 21/25 30. Oktober 2025
Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 288/22
1. August 2025
2 BvR 288/22 1. August 2025
Beschluss vom Landgericht Frankfurt am Main (Zivilkammer) - 2-12 T 151/25
28. Juli 2025
2-12 T 151/25 28. Juli 2025
Beschluss vom Kammergericht (1. Zivilsenat) - 1 W 144/25
17. Juli 2025
1 W 144/25 17. Juli 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 2 WF 504/25 e
6. Juni 2025
2 WF 504/25 e 6. Juni 2025
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht (3. Senat für Familiensachen) - 12 WF 31/25
23. Mai 2025
12 WF 31/25 23. Mai 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Nürnberg - 11 WF 402/25
8. Mai 2025
11 WF 402/25 8. Mai 2025
Beschluss vom Landgericht Paderborn - 5 T 95/25
25. April 2025
5 T 95/25 25. April 2025