Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 31 W 74/15

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Streitwertbeschluss des Einzelrichters der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 01.09.2015 abgeändert.

Der Streitwert für das Verfahren wird auf 858,97 € festgesetzt.


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