Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 W 92/15

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird unter Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Münster vom 13.07.2015 der Streitwert auf 32.200,80 € festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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