Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 6 WF 106/15

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 24.03.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Tecklenburg vom 11.03.2015 (AZ: 20 F 6/10) wird zurückgewiesen.

              Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 1).

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.100,00 € festgesetzt.


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