Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 12 U 8/15

Tenor

Die Berufung des Klägers und der Berufungsklägerin zu 2. gegen das am 12.12.2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Kläger und die Berufungsklägerin zu 2. tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger und die Berufungsklägerin zu 2. dürfen die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


G r ü n d e :

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

B.

21

C.

22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen