Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 536/15

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben, soweit sie dem Beteiligten die Einreichung der Bezugsurkunde vom 28.06.2010 (UR-Nr.548/2010 des Notars F in H) aufgibt.


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