Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Vollz (Ws) 595/15

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Bonn zurückverwiesen.


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