Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 Ws 79/16

Tenor

1.

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird verworfen.

2.

Die sofortige Beschwerde wird verworfen.

3.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Verurteilte (§ 473 Abs. 1 StPO).


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