Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 1 RVs 95/16

Tenor

Das angefochtene Urteil wird, soweit es den Angeklagten C betrifft, wie folgt aufgehoben:

1.)         im Schuldspruch und im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen, soweit der Angeklagte wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen in elf Fällen verurteilt wurde,

2.)         im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den zugrunde liegenden Feststellungen.

Das angefochtene Urteil wird auch bezüglich des nichtrevidierenden Angeklagten y mit den Feststellungen aufgehoben.

Die weitergehende Revision wird verworfen; jedoch wird der nicht aufgehobene Teil des den Angeklagten C betreffenden Schuldspruchs klarstellend dahin berichtigt, dass dieser Angeklagte der fahrlässigen Insolvenzverschleppung schuldig ist.

Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts - Strafrichter - Dortmund zurückverwiesen.


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