Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 WF 41/17

Tenor

1. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 17. Februar 2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Steinfurt vom 01. Februar 2017 wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.

3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen