Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 363/18

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Paderborn zurückverwiesen.


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