Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Ws 218/18

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der hierdurch dem Verurteilten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.

Die Sache wird zur weiteren Behandlung und Entscheidung der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Arnsberg vorgelegt.


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