Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 19 W 19/19

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Hagen vom 18.07.2019 abgeändert.

Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt W aus N bewilligt.

Es werden monatliche Ratenzahlungen in Höhe von 179,00 € festgesetzt.

Außerdem wird eine einmalige Zahlung aus dem Vermögen in Höhe von 4.050,00 € angeordnet, die mit rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens fällig und durch die Höhe der bis dahin noch nicht durch Ratenzahlungen abgedeckten Kosten begrenzt ist.


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