Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 RVs 1/20

Tenor

Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 11. kleinen Strafkammer des Landgerichts Bielefeld vom 10. Oktober 2019 hat der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 28. Januar 2020 durch

auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft und nach Anhörung des Angeklagten bzw. seines Verteidigers einstimmig beschlossen:

Die Revision wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte.


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