Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 1/20

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 31.10.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster einschließlich des ihm zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar


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