Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 RVs 83/20

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen, soweit diese nicht die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen am 00.02.2019 bzgl. des Aufenthalts des Angeklagten im Stadion des Q betreffen, aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels - an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Münster zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen