Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 74/19

Tenor

Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 03.04.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Essen (42 O 4/19) abgeändert, der Beschluss des Landgerichts Essen vom 12.12.2018 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 10.12.2018 zurückgewiesen.

Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 100.000,00 € festgesetzt.


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