Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 34 U 97/20

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Essen (19 O 14/20) vom 07.07.2020 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 15.099,55 EUR festgesetzt.


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