Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 RVs 109/21

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an eine andere als Jugendschöffengericht zuständige Abteilung des Amtsgerichts Lippstadt zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird verworfen.


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