Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 73/21

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld (8 O 376/20) vom 20.04.2021 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.313,89 EUR festgesetzt.


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