Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 127/23

Tenor

Auf die „(Haft-)Beschwerde“ des Angeklagten vom 31. März 2023 gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Bielefeld vom 15. September 2021 – 9 Gs 4556/21 – in Gestalt des Haftfortdauerbeschlusses der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Bielefeld vom 19. Mai 2022 hat der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 25. April 2023 durch

nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft und des Angeklagten bzw. seines Verteidigers beschlossen:

Die als Haftbeschwerde bezeichnete Eingabe vom 31. März 2023 ist gegenstandslos.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen