Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 WF 131/23

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 27.06.2023 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegen vom 19.06.2023 aufgehoben.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Gerichtskosten für das Vollstreckungsverfahren in erster Instanz werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500,- € festgesetzt.


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