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FamFG § 220 Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

(1) Das Gericht kann über Grund und Höhe der Anrechte Auskünfte einholen bei den Personen und Versorgungsträgern, die nach § 219 zu beteiligen sind, sowie bei sonstigen Stellen, die Auskünfte geben können.

(2) Übersendet das Gericht ein Formular, ist dieses bei der Auskunft zu verwenden. Satz 1 gilt nicht für eine automatisiert erstellte Auskunft eines Versorgungsträgers.

(3) Das Gericht kann anordnen, dass die Ehegatten oder ihre Hinterbliebenen oder Erben gegenüber dem Versorgungsträger Mitwirkungshandlungen zu erbringen haben, die für die Feststellung der in den Versorgungsausgleich einzubeziehenden Anrechte erforderlich sind.

(4) Der Versorgungsträger ist verpflichtet, die nach § 5 des Versorgungsausgleichsgesetzes benötigten Werte einschließlich einer übersichtlichen und nachvollziehbaren Berechnung sowie der für die Teilung maßgeblichen Regelungen mitzuteilen. Das Gericht kann den Versorgungsträger von Amts wegen oder auf Antrag eines Beteiligten auffordern, die Einzelheiten der Wertermittlung zu erläutern.

(5) Die in dieser Vorschrift genannten Personen und Stellen sind verpflichtet, gerichtliche Ersuchen und Anordnungen zu befolgen.

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Zitiert von

Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 SLa 59/24
21. August 2024
12 SLa 59/24 21. August 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 WF 131/23
17. November 2023
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Beschluss vom Bundesgerichtshof - XII ZB 197/23
18. Oktober 2023
XII ZB 197/23 18. Oktober 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 WF 129/21
1. Juli 2021
5 WF 129/21 1. Juli 2021
Urteil vom Unknown court (9. Zivilsenat) - IX ZR 6/18
10. Juni 2021
IX ZR 6/18 10. Juni 2021
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XII ZB 190/18
19. Mai 2021
XII ZB 190/18 19. Mai 2021
Beschluss vom Unknown court (12. Zivilsenat) - XII ZB 230/16
24. März 2021
XII ZB 230/16 24. März 2021
Beschluss vom Unknown court (12. Zivilsenat) - XII ZB 401/20
13. Januar 2021
XII ZB 401/20 13. Januar 2021
Urteil vom Unknown court (12. Zivilsenat) - XII ZR 28/20
16. Dezember 2020
XII ZR 28/20 16. Dezember 2020
Beschluss vom Unknown court (12. Zivilsenat) - XII ZB 438/18
30. September 2020
XII ZB 438/18 30. September 2020