Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 209/23

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 06.09.2023 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld hinsichtlich der Abweisung der Klageanträge zu 3) und 4) einschließlich des zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben und im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Berufungsstreitwert: bis 19.000 €


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