Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 80/24

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Münster (115 O 222/23) vom 09.04.2024 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 2.851,69 EUR festgesetzt.


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