Hinweisbeschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 62/24

Tenor

Der Senat beabsichtigt weiterhin, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.

Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen oder die Berufung zurückzunehmen.


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