Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 11 U 168/24

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 07.05.2024 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Münster (8 O 139/23) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.


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