Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 19/82

Tenor

I. Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 3) gegen den Beschluß des Land-gerichts Köln vom 4.12.1981 - 1 T 277/81 - wird auf seine Kosten als unzulässig

verworfen.

II. Der Prozeßkostenhilfeantrag der Beschwerdegegner wird zurückgewiesen.


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