Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 W 56/88

Tenor

Auf die Streitwertbeschwerde der Beklag­ten vom 24. Februar 1988 wird die Streit­wertfestsetzung im Urteil der 3. Zivil­kammer des Landgerichts Bonn vom 19. Fe­bruar 1988 - 3 0 3o1/87 - dahin abgeän­dert, daß der Streitwert auf l0.000,-- DM festgesetzt wird.


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