Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 222/96

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.10.1996 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 188/96 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 56.117,61 DM nebst 8,75 % Zinsen seit dem 22.04.1994 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits der I. Instanz tragen die Klägerin zu 46 % und die Beklagte zu 54 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 43 % und der Beklagten zu 57 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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