Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 54/97

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 04.03.1997 verkündete Grundurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 75/96 - aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Gerichtskosten für das Berufungsverfahren werden nicht erhoben. Im übrigen bleibt die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens dem Landgericht vorbehalten.


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