Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 W 119/99

Tenor

Die weitere Beschwerde der Schuldnerin vom 11 . Mai 1999 gegen den Beschluß der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 18. März 1999 - 7 T 149/99 - wird als unzulässig verworfen.


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