Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 48/00

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26.04.2000 - 31 O 307/00 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.


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