Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 153/00

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 03.08.2000 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 59/00 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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