Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 161+162/02

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens 17 W 161/02 tragen die Antragsgegner.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens 17 W 162/02 trägt die Antragstellerin.

Die Gegenstandswerte für die Beschwerdeverfahren werden wie folgt festgesetzt:

a) für das Verfahren 17 W 161/02 auf 473,80 EUR (entsprechend 926,67 DM) und

b) für das Verfahren 17 W 162/02 auf 338,30 EUR (entsprechend 661,66 DM).


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