Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 W 177/02

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers gegen den Streitwertbeschluss der 23. Zivilkammer vom 27.5.2002 (23 O 219/01) wird der Streitwert abgeändert und wie folgt festgesetzt:

für den Rechtsstreit : 30.203,14 €

für den Vergleich: 39.067,20 €.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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