Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 WX 25/03

Tenor

Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 17. Juli 2003 wird

der Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom

10. Juni 2003 - 11 T 8/02 - unter Zurückweisung des weitergehenden

Rechtsmittels aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Beschwerde der Be-

teiligten zu 2) vom 27. Dezember 2001 sowie der Beschwerde der Be-

teiligten zu 3) vom 20.Dezember 2001 jeweils gegen den Beschluss des

Amtsgerichts Köln vom 28. September 2001 - 33 VI 98/01 - an das

Landgericht Köln zurückverwiesen.

Dem Landgericht Köln wird auch die Entscheidung über die Kosten des

Verfahrens der weiteren Beschwerde übertragen.


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