Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 645/03

Tenor

Der Beschluss des Landgerichts Köln vom 16.10.2003 (155 - 67/03) wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die vom Angeklagten am 16.07.2003 erklärte Rücknahme der Berufung unwirksam war.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die darin entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.


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