Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 196/03
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 3. November 2003 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 24 O 278/02 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.
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G r ü n d e :
2Zur Begründung des gemäß §§ 522 Abs. 2, 97 Abs. 1 ZPO ergehenden Beschlusses wird auf die fortbestehenden Gründe des Senatsbeschlusses vom 1. März 2004 Bezug genommen.
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- 24 O 278/02 1x (nicht zugeordnet)
- ZPO § 522 Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss 1x
- ZPO § 97 Rechtsmittelkosten 1x