Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 196/03

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 3. November 2003 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 24 O 278/02 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.


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