Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 161/03

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15.08.2003 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 O 228/03 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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