Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 9 Sch 12/04

Tenor

Der die Parteien betreffende Schiedsspruch des Internationalen Kommerziellen Arbitragegerichts bei der Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation in Moskau vom 23. Oktober 2003, durch den die Antragsgegnerin verurteilt worden ist, an die Antragstellerin eine Hauptschuld von 18.596,02 € nebst einem Verzugsschaden (Fremdzinsen) von 3.124,46 € zu zahlen sowie ihr die schiedsrichterlichen Gebühren von 2.204,00 USD zu ersetzen, wird für vollstreckbar erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Beschluß ist vorläufig vollstreckbar.


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