Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 39/05

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20.1.2005 - 29 T 186/01 - wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegner.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.


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