Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 216/04

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.11.2004 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 409/04 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% der zu vollstreckenden Summe abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Parteien können die Sicherheiten durch eine schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes leisten.

Die Revision wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40

Zitiert von

Schlussurteil vom Landgericht Düsseldorf - 14c O 146/12
4. Mai 2017
14c O 146/12 4. Mai 2017

Referenzen