Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 WF 50/06

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe verweigernde Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eschweiler vom 07.02.2006 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag des Antragstellers an das Familiengericht zurückverwiesen.


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Zitiert von

Beschluss vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (6. Kammer) - 6 Ta 250/07
26. November 2007
6 Ta 250/07 26. November 2007

Referenzen