Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 34/06

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.12.2005 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 792/04 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39

Zitiert von

Urteil vom Landgericht Köln - 33 O 82/22
24. November 2022
33 O 82/22 24. November 2022

Referenzen