Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 216/05

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 29.11.2005 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 144/05 – wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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