Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 U 86/06 HB

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers vom 10. Juli 2006 gegen das am

16. Juni 2006 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 18. Zivilkammer des Landge-richts Bonn - 18 O 4/06 - durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Der Kläger erhält Gelegenheit, hierzu bis zum 24. November 2006 Stellung zu nehmen.


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