Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 265/06

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 06.11.2006 gegen den Kosten-festsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des Landgericht Aachen vom 10.10.2006 – 12 O 107/06 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

Gegenstandswert für die Beschwerde: 492,07 €


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